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Berufliches Entwicklungscoaching

In der Kleingruppe

Ziele:

Das Ziel dieses Coachings ist die Entwicklung der beruflichen und persönlichen Perspektive, um die notwendige Voraussetzung für einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu schaffen.

Mit behutsam eingesetzten Coachingmethoden werden individuelle berufliche Problemlösungs- und Alltagsbewältigungsstrategien entwickelt, alttagstaugliche Strukturen aufgebaut und ein positives berufliches Selbstbild vermittelt.

Das Coaching mit einem individuellen Charakter hat den Vorteil, dass ganz konkret auf spezifische Probleme der Teilnehmenden eingegangen werden kann und Intensität und Methode des Coachings ganz auf ihn zugeschnitten werden.

Inhalte:

Modul 1 Individuelle Anamnese

  • Erfassen von Kompetenzen – Ressourcen bewusst machen
  • Beurteilen von Kompetenzen – Potential hinterfragen, einschätzen, zuordnen
  • Erstellen eines persönlichen Kompetenzprofils
  • Analyse von Hemmschwellen für Arbeitsaufnahme

Modul 2 Gruppencoaching

  • Stärkung der Belastbarkeit im beruflichen Kontext und die Entwicklung von Strategien für ein besseres Selbstmanagement sowie Gesundheitscoaching, um die Herausforderungen bei der Arbeitssuche und -erhaltung zu bewältigen
  • Identifikation neuer beruflicher Optionen durch Veränderung der bisherigen mentalen Perspektive
  • Erhöhung und Entwicklung der beruflichen und mobilen Flexibilität
  • Wirtschaftliches Verhalten

Modul 3 Feststellung und Beseitigung individueller Vermittlungshemmnisse

  • Erarbeitung und Weiterentwicklung bestehender und neuer individueller beruflicher
    Handlungs- und Schlüsselkompetenzen
  • Aktive Hilfe bei der Verarbeitung der Erfahrung des beruflichen Scheiterns
  • Identifikation neuer beruflicher Optionen

Zielgruppe:

Zielgruppe der Maßnahme sind erwerbsfähige arbeitslose Menschen mit einem Bedarf an mentaler Unterstützung in Bezug auf den beruflichen Lebensbereich und erheblichen multiplen Vermittlungshemmnissen.
Dieses Coaching wird besonders jedem empfohlen, der ein professionelles Coaching durch einen pädagogischen Coach benötigt.

Förderung des Coachings nach § 45 SGB III

Unser Coaching kann mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) zu 100 % gefördert werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit.

Sie können sich auch direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gern.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie sich hier den Flyer einer bestimmten Niederlassung ansehen und ausdrucken.

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